Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räten hat aufgrund der besonderen Situation erlassen, dass während der Frühlingssession keine Besuche im Parlamentsgebäude möglich sind (Medienmitteilung vom 28.2.2020).
Für Besucherinnen und Besucher der Ratsmitglieder gilt:
- Nur wer einen personifizierten Badge hat, erhält Zugang zum Bundeshaus.
- Tageseintritte für Besuche bei Ratsmitgliedern werden für die Frühjahrssession keine erteilt. Das gilt auch für solche, die bereits bestätigt oder ausgestellt worden sind. Diese verlieren ihre Gültigkeit.