Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat am 13. März 2020 die Zutrittsregelung zum Parlamentsgebäude weiter verschärft (Medienmitteilung vom 13.3.2020):
Neu können auch Personen, die eine personifizierte Zutrittskarte von einem Ratsmitglied erhalten haben, das Parlamentsgebäude nicht mehr betreten.
Bereits am 28.2.2020 wurde erlassen, dass während der Frühlingssession keine Besuche im Parlamentsgebäude möglich sind; Tageseintritte, die bereits bestätigt oder ausgestellt worden sind, haben keine Gültigkeit mehr (Medienmitteilung vom 28.2.2020).